Berlin (dpa) - Wenn Mieter von ihrem Vermieter noch Geld bekommen, sollten sie bis Ende 2016 handeln. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ältere Ansprüche aus dem Jahr 2013 handelt. Denn Mieteransprüche verjähren nach drei Jahren.

Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Die Verjährung lässt sich in der Regel nur mithilfe eines Mahnbescheides verhindern, so die Experten weiter.