Köln (dpa) - Insgesamt höchstens 20 Liter an entzündlichen Flüssigkeiten wie Ethanol dürfen im Haus oder der Garage gelagert werden. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Auch bestimmte Verdünnungen, Farben, Lacke und Frostschutzmittel zählen dazu. Erkennbar sind solche Flüssigkeiten an einem Gefahrensymbol mit einer Flamme auf der Verpackung. Wichtig: Teilen sich mehrere Mieter einen in verschiedene Bereiche unterteilten Keller, gilt die maximale Lagermenge von 20 Liter für alle zusammen.