Berlin (dpa) - Läuft ein Mietverhältnis lange Zeit ohne Beanstandungen, rechtfertigt ein fahrlässig verursachter Schaden etwa durch Wasser an dem der Mieter Schuld ist keine fristlose Kündigung. Das hat das Landgericht Berlin entschieden wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 5/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Selbst wenn die Höhe des Schadens erheblich ist, muss ein Mieter vorher abgemahnt werden.

> Az.: 67 S 410/16