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Neue Fenster, die Dämmung des Dachs oder eine neue Heizung kosten Geld. Doch wer sein Haus saniert oder ein saniertes Haus kauft, muss die Kosten dafür nicht alleine tragen, informieren die Stadtwerke Esslingen (SWE). Vom Staat gibt es für energetische Sanierungen Fördergelder, die dieses Jahr noch einmal erhöht wurden.

„Grundsätzlich werden über die KfW-Bank alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen“, informiert SWE-Energieberater Klaus Mons. Je besser die Energieeffizienz nach der Sanierung, desto mehr Zuschüsse gibt es. Was viele nicht wissen: „Auch für Einzelmaßnahmen gibt es Geld.“ Dazu zählen zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, der Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage sowie die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Wählen kann man zwischen einem äußerst zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss oder einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent.

Seit dem 1. April gibt es sogar bis zu 15 Prozent Zuschuss für sogenannte Heizungs- und Lüftungspakete. Beim Heizungspaket wird der Austausch von alten Öl- und Gasheizungen durch eine effiziente Anlage in Verbindung mit einer optimierten Einstellung verlangt. Beim Lüftungspaket muss man den Einbau einer Lüftungsanlage mit mindestens einer weiteren Maßnahme an der Gebäudehülle kombinieren. Maximal werden 7.500 Euro pro Wohneinheit gezahlt.

„Je nach gewählter Förderung kann man von zusätzlichen Geldern der baden-württembergischen L-Bank profitieren“, so Mons. Gefördert werden seit August vorigen Jahres übrigens alle Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 1.2.2002 gestellt wurde. Bisher war das Stichdatum der 1. Januar 1995.

Voraussetzung für die Gewährung der KfW-Förderung ist die Einbindung eines Sachverständigen für Energieeffizienz. Die Energieberater der Stadtwerke Esslingen mit ihrer langjährigen Erfahrung sind von der KfW als Sachverständige anerkannt. Sie prüfen unter anderem, ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden und die Maßnahme angemessen ist. Auch bei Einzelmaßnahmen wird dabei das gesamte Gebäude betrachtet. Nach Abschluss der Arbeiten kontrolliert der Sachverständige im sogenannten Verwendungsnachweis, ob die geplanten Maßnahmen auch durchgeführt wurden.

Der Antrag auf Fördergelder muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Gebäudebesitzer sollten die SWE-Energieberater deshalb rechtzeitig zu Rate ziehen. Diese erarbeiten auch Sanierungsfahrpläne und begleiten das Bauvorhaben fachmännisch. Und übrigens: Auch für die Energieberatung selbst gibt es Fördergelder.

Vereinbaren Sie einen Termin im Kundencenter der Stadtwerke Esslingen. Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Ihre Ansprechpartner:

Klaus Mons

Telefon: 0711 3907-348

E-Mail: k.mons@swe.de

Clausdieter Weng

Telefon: 0711 3907-472

E-Mail: c.weng@swe.de

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