Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Mieter und Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturgewalten absichern. Verbraucher sollten aber vor Abschluss der solchen Versicherung einiges beachten. Eine Elementarschadenversicherung deckt unter anderem Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Lawinen oder Erdsenkungen ab.

„Den Versicherungsschutz kann man in der Regel nur als Zusatzbaustein in Kombination mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung abschließen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Nicht ohne Selbstbeteiligung

Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an der Summe der abgeschlossenen Police orientieren. „Versicherte müssen im Schadensfall aber mit einer Selbstbeteiligung rechnen“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen. Wer den Schutz mit einer Hausratversicherung kombiniert, bekommt den Wiederbeschaffungspreis erstattet, wenn der Hausrat vollständig zerstört wurde, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Versicherer übernimmt dann auch Kosten, die für die Reparatur des beschädigten Inventars anfallen.

Kombinieren Eigentümer den Elementarschutz mit einer Wohngebäudeversicherung, übernimmt der Versicherer laut GDV die Ausgaben für die Reparatur, Sanierung und Trockenlegung des Gebäudes. Außerdem trägt der Versicherer Kosten, die entstehen, wenn das Haus abgerissen wird, und wenn ein gleichwertiges Gebäude wieder aufgebaut werden muss.

Vorgaben einhalten

Einige Versicherer haben sogenannte Annahmevoraussetzungen. „So verlangen etwa manche, dass der Versicherte eine funktionierende Rückstauklappe hat“, sagt Weidenbach. Die Klappe soll bei Starkregen verhindern, dass das Wasser von unten über das Abflussrohr in das Gebäude eindringt. Wer keine funktionstüchtige Klappe hat, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.

„Die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich kaum“, sagt Boss. Doch die Beitragshöhe, sowie die Selbstbeteiligung können stark variieren. Deshalb rät sie: „Lassen sie sich immer mehrere Angebote schicken.“ Wie viel Versicherte für den Schutz zahlen müssen, hängt auch von der Wohngegend ab - in welcher Risikostufe das Haus liegt.dpa