Frankfurt (dpa) - Vermieter müssen ihren Mietern Briefkästen zur Verfügung stellen, die eine ordnungsgemäße Zustellung von Briefen ermöglichen. Auch dickere DIN-A4-Umschläge müssen hineinpassen, hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie die Zeitschrift „Der Wohnungseigentümer“ (Heft 3-2016) berichtet. Zudem muss der Briefkasten die Post vor dem Zugriff Unbefugter schützen. Die Entscheidung stammt vom 9. März 2016.

> Az.: 33 C 3463/15