München (dpa) - Wechselt jemand aus beruflichen Gründen den Wohnort, kann er einen Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen. Ab Februar 2017 wird diese Umzugspauschale höher ausfallen. Ledige können dann 764 Euro pauschal angeben. Für Verheiratete sind es pauschal 1528 Euro. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Größere Posten wie Transport- und Reisekosten, Maklergebühren oder doppelte Mietzahlungen kann man nicht pauschal absetzen, das sind Werbungskosten.