Syrische Kunst bleibt ungepfändet
Berlin/Stuttgart (dpa) - Die derzeit in Stuttgart ausgestellten Kunstobjekte aus Syrien dürfen nicht gepfändet werden, um Schadenersatzansprüche von Terroropfern zu befriedigen. Mit diesem Beschluss bestätigte das Berliner Kammergericht jetzt eine Entscheidung des Berliner Landgerichts (wir berichteten). Der Kläger, ein Opfer des Terroranschlags auf das Berliner Kulturzentrum „Maison de France“ im Jahr 1983, ist damit auch in zweiter Instanz gescheitert. Syrien wurden damals Verwicklungen in den Bombenanschlag auf das französische Kulturzentrum nachgesagt.
Bei dem Pfändungsantrag ging es um Kulturgut aus dem Nationalmuseum in Damaskus, das noch bis 14. März in der Ausstellung „Schätze des Alten Syrien - Die Entdeckung des Königreichs Qatna“ im Landesmuseum Württemberg in Stuttgart zu sehen ist. Die Kunstgegenstände dienten hoheitlichen Zwecken, entschied nun das Kammergericht ebenso wie die Vorinstanz. Nach den Regeln des Völkerrechts sei in solchen Fällen die Zwangsvollstreckung ohne Zustimmung des betroffenen Staates unzulässig.



Artikel kommentieren