Glücksspiel bereichert nur Betreiber
PLOCHINGEN: Die Stadt möchte Spielhallen in der Innenstadt verhindern
Die Instrumente des Baurechts und des Ordnungsrechts sind offensichtlich stumpf, wenn eine Stadt wie Plochingen unerwünschte Entwicklungen verhindern möchte. Unerwünscht sind Spielhallen im Stadtkern. Doch Verhinderungsplanungen halten vor Gericht oft nicht stand. Plochingen lässt deshalb ein Steuerungskonzept durch die Kommunalentwicklung GmbH erarbeiten.
Vier Anträge für Spielhallen (bis zu zwölf Geräte) liegen zurzeit im Plochinger Rathaus vor. Einer der abgelehnten Anträge hat sich bereits zu einem Normenkontrollverfahren entwickelt. In anderen Fällen sollen Gaststätten mit mehreren Räumen geteilt werden, um weitere Glücksspielautomaten (bis zu drei Apparate pro Gaststätte) aufstellen zu können. Die Situation Plochingens ist kein Einzelfall, wie Bürgermeister Frank Buß weiß: „Die Kommunen werden mit solchen Anträgen überschwemmt.“ Er sagt auch, warum: „Mit Spielgeräten sind hohe Gewinne für Betreiber verbunden.“Die Stadt profitiert über die Vergnügungssteuer ebenfalls von den Umsätzen in der bisher einen Spielhalle und den anderen in Gaststätten aufgestellten Automaten: Die Vergnügungssteuer wird sich in diesem Jahr mit 165 000 Euro gegenüber 2010 mehr als verdreifachen. „Darauf würde ich gerne verzichten“, sagt Buß, „man sieht ja die Suchtpotenziale, die dahinter stecken.“ Er verweist auf einen Bericht im Jugendhilfeausschuss des Kreistages, nach dem mit der Zunahme von Spielhallen und Spielautomaten ein deutlicher Anstieg der Betroffenen in den psychosozialen Beratungsstellen verbunden ist. Darauf hat der Landkreis bereits reagiert. Mit Hilfe eines Landeszuschusses wurde 2010 eine neue 80-Prozent-Stelle geschaffen, damit pathologische Glücksspieler beraten werden können. 2010 seien 105 Betroffene (2009 waren es nur 65) unterstützt werden. Eine Befragung bei den Einrichtungen des kommunalen Suchthilfenetzwerks im Sommer 2009 ergab dort 60 Betroffene, die vor allem in Kontakt sind mit der Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Schuldnerberatung. Häufig werde pathologisches Glücksspiel als Ursache weder erfragt noch erkannt. Vorbeugend würden deshalb auch Lehrer, Jugendarbeiter und Ausbilder schwerpunktmäßig zum Thema Automatenspiel Jugendlicher und junger Erwachsener geschult. Auch Buß und der Plochinger Gemeinderat sehen Handlungsbedarf. Ralf Krasselt (CDU) erkennt das Risiko, dass Glücksspiel den Lebensunterhalt von Familien gefährde. Margarete Bihl (SPD) erklärte, „meist gewinnt nur der Betreiber“. Der Gemeinderat gab 15 000 Euro für ein Steuerungskonzept frei, denn der Ausschluss solcher Vergnügungsstätten über die Bauleitplanung oder das Bauordnungsrecht bewegt sich rechtlich oft in einer Grauzone. Gemeinden dürfen keine reine Verhinderungsplanung betreiben, sondern müssen gegebenenfalls erlaubte Bereiche aufzeigen. Vollends schwierig wird es, wenn, wie in einem Fall in Plochingen, nur zwei Häuser weiter an der Esslinger Straße seit Jahren eine Spielhalle betrieben wird, aber die Stadt für das Gasthaus „Lamm“ solche Pläne ablehnt. Auch in der Ulmer Straße 13 soll eine Spielhalle anstelle des China-Restaurants entstehen. Zwei weitere sind an der Bahnhofstraße geplant.Eine Selbsthilfegruppe für Glücksspieler gibt es bei der Evangelischen Gesellschaft (EVA) in Stuttgart, Martin Epperlein, Tel. 0711/2054-345.
Kontakt zur psychologischen Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke in Nürtingen: Tel. 070 22/932 44-0



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