Karin Roth unterstützt Diakonieverband
(nin) - Fast jeder dritte Antrag auf eine Mutter/Vater-Kind-Kur ist im vergangenen Jahr von den Krankenkassen abgelehnt worden. 40 Prozent davon mit der Begründung, dass ambulante Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft seien. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Müttergenesungswerks. Mit diesen Zahlen und einem Hilferuf hat sich jetzt der Diakonieverband im Landkreis Esslingen an Karin Roth, SPD-Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Esslingen, gewandt. Ihre Reaktion: „Wenn diese Zahlen stimmen, dann ist das ein Skandal und schlicht rechtswidrig.“ Es könne nicht sein, „dass die Krankenkassen geltende Gesetze missachten und auf Kosten von Müttern und Vätern sparen.“
Karin Roth hat umgehend in einer offiziellen parlamentarischen Anfrage das Bundesgesundheitsministerium zur Stellungnahme aufgefordert. Das Ministerium ist verpflichtet, innerhalb einer Woche zu antworten.
Zum Hintergrund: Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurden durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung stationäre medizinische Vorsorge- und Reha-Leistungen für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen als Pflichtleistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Liegen also eine medizinische Indikation und ein ärztliches Attest vor, ist es seit 1. April 2007 rechtlich nicht mehr erforderlich, dass für die Gewährung einer entsprechenden Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung zuvor die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, teilt Roth mit.



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