Arbeitszeitkonten für Lehrer lösen Probleme nicht
KREIS ESSLINGEN: Verband Bildung und Erziehung fordert stabile Lehrerreserve
Arbeitszeitkonten bei Lehrern bringen nach Auffassung des Verbands entgegen der Behauptung des Finanzministers nicht mehr Effizienz, da Beamte schon jetzt wählen können, ob sie mit vollem Deputat oder in Teilzeit arbeiten. „Arbeitszeit, die über die 100 Prozent-Marke hinausgeht, fügt auf Dauer den betroffenen Lehrern gesundheitlichen Schaden zu und ist damit auch für die Schulen und deren Schüler kein Gewinn“, meint der VBE-Sprecher.
Zeitkredit abverlangt
Von 1998 an wurde den Lehrern mit der „Vorgriffsstunde“ zwangsweise über fünf Jahre wöchentlich ein Zeitkredit abverlangt, damit nicht mehr Pädagogen eingestellt werden mussten. Nach einer fünfjährigen Karenzzeit werden seit 2008 den Lehrern die vorgearbeiteten Unterrichtsstunden über fünf Jahre verteilt wieder zurückgegeben. Noch sei dieser Zeitkredit nicht abgezahlt, „da melde der Finanzminister schon wieder Begehrlichkeiten mit Arbeitszeitkonten an“, kritisiert der Bildungsverband. Stächele denke wohl kaum an weniger Unterricht für die Lehrer. „Wenn die Kosten für Krankheitsvertretungen dem Finanzminister über den Kopf wachsen, haben das auf keinen Fall die Lehrer zu verantworten“, stellt der VBE-Sprecher klar. Pädagogen müssten immer wieder für erkrankte Kollegen einspringen, bisweilen sogar zwei Klassen parallel unterrichten. So etwas mache auf Dauer auch Gesunde krank. Massiv ausfallender Unterricht mache Eltern wütend. Vor dem geballten Unmut der Elternschaft habe die Landesregierung kurz vor den Landtagswahlen wohl nicht ganz unberechtigt Sorge, meint der Verband Bildung und Erziehung.
Unterrichtsausfall gering halten
Eine stabile Lehrerreserve an der Schule oder als „Feuerwehr“ bei den Schulämtern angesiedelt, würde bei akuten Krankheitsfällen helfen, den Unterrichtsausfall gering zu halten und die gesunden Kollegen nicht immer wieder durch Mehrarbeit über Gebühr zu belasten. Denn erst bei absehbar längerfristigen Ausfällen von Lehrern ist es dem Schulamt erlaubt, befristete Verträge für Krankheitsvertretungen abzuschließen.



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