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„Mit der Kirche ums Dorf“

ESSLINGEN: Lkw-Durchfahrtsverbot zwingt Firmen aus den Neckarwiesen zu erheblichen Umwegen

 
 
 

Seit 1. März gilt das Lkw-Durchfahrtsverbot, das die Feinstaubbelastung im Stuttgarter Talkessel reduzieren soll. Auch Teile des Landkreises Esslingen sind davon betroffen. Während die Bürger in Berkheim und Ostfildern auf weniger Schwerlastverkehr hoffen, sind viele Firmen im Gewerbegebiet Neckarwiesen verärgert. Ihre Laster müssen große Umwege fahren, weil sie nicht mehr über die Berkheimer Aufstiegsstraße rollen dürfen.

Von Kornelius Fritz

Fast täglich liefert die Firma Sandstrahl Bay aus den Esslinger Neckarwiesen Teile zum Aufzughersteller Thyssen Krupp nach Neuhausen. Über die Berkheimer Steige war das bisher ein Katzensprung. Doch seit Anfang des Monats dürfen die Laster diese Strecke nicht mehr benutzen. Weil sowohl die Neckarwiesen als auch Neuhausen außerhalb der vom Regierungspräsidium festgelegten Zone liegen, würde es sich um eine verbotene Durchfahrt handeln. Stattdessen müssen die Laster jetzt über die B 10 und die B 313 nach Wendlingen und von dort über die Autobahn nach Neuhausen fahren. Statt 11 Kilometer sind das 24 pro Strecke. „Wir müssen jetzt mit der Kirche ums Dorf fahren“, ärgert sich Firmenchef Bernhard Bay. Der Umweg koste pro Fahrt mindestens 20 Minuten, die Spritkosten stiegen und obendrein müsse die Firma auch noch Autobahnmaut bezahlen. „Da wurde einfach etwas entschieden, das nicht ausgegoren ist“, kritisiert der Unternehmer.

Freie Fahrt für Sirnauer Firmen

Besonders hart trifft das Durchfahrtsverbot Transportunternehmen wie die Spedition Diehl: „Unsere Produktivität sinkt, weil die Laster durch die Umwege künftig weniger Stopps pro Tag schaffen“, klagt Marketingleiterin Elena Diehl. Die Standortinitiative Neue Neckarwiesen (Sinn) befürchtet, dass das Gewerbegebiet an Attraktivität verliert: „Viele Firmen haben sich gerade wegen der Nähe zur A8 hier angesiedelt“, sagt Gewerbegebietsmanagerin Hannah Schröder-Klings.

Kuriosum am Rande: Während die Betriebe aus den Neckarwiesen Umwege fahren müssen, dürfen die Firmen aus dem gegenüberliegenden Gewerbegebiet Sirnau die Aufstiegsstraße weiterhin nutzen. Da ihr Standort südlich der B 10 und damit innerhalb der Verbotszone liegt, gelten Lkw-Fahrten hier als Quell- oder Lieferverkehr und sind nach wie vor erlaubt. Diese Ungleichbehandlung will „Sinn“ nicht hinnehmen: Bei der nächsten Mitgliederversammlung soll das Thema auf der Tagesordnung stehen, der Vorstand denkt auch über einen Protestbrief an die Stadt und das Regierungspräsidium nach.

Dort ist man sich der Problematik allerdings durchaus bewusst: „Natürlich gibt es Härtefälle“, sagt Clemens Homoth-Kuhs, Pressesprecher des Regierungspräsidiums (RP). Allerdings habe man diese bei der Planung des Durchfahrtsverbots in Kauf genommen: „Wäre das Verbot so konzipiert worden, dass es niemanden trifft, würde es auch nicht viel bringen.“

Wenig Chancen auf Ausnahmen

Bei der Stadt weist man derweil die Verantwortung von sich: „Das ist vom Land so gewollt, nicht von uns“, betont Ordnungsamtsleiter Gerhard Gorzellik. Die Berkheimer Steige vom Durchfahrtsverbot auszunehmen, sei allerdings erst recht keine Lösung: „Sonst hätten wir den gesamten Lkw-Verkehr, der bisher durch Stuttgart gerollt ist, auf der Aufstiegsstraße.“

Die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung stehen für die Firmen in den Neckarwiesen ebenfalls schlecht: Rechtlich wäre das zwar grundsätzlich möglich, doch RP-Sprecher Homoth-Kuhs betont, „dass wir die Zahl der Ausnahmen möglichst gering halten wollen.“ Eine Befreiung für das ganze Gewerbegebiet hält auch Gerhard Gorzellik für unrealistisch. Bliebe als letzte Möglichkeit, die Neckarwiesen mit in die Verbotszone aufzunehmen. Gorzellik vermutet allerdings, dass solche Forderungen dann auch aus anderen Gewerbegebieten kommen würden: „Egal, wo der Rand ist, einer ist immer der Dumme.“

Vorerst keine Sonderkontrollen

Für die Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots ist die Polizei zuständig. Bis jetzt seien dafür aber keine Sonderaktionen geplant, sagt der Esslinger Polizeisprecher Fritz Mehl: „Die Verkehrspolizei macht das im Rahmen ihrer üblichen Verkehrskontrollen mit.“ Sollte sich zeigen, dass sich die Verstöße häufen, seien aber auch Sonderkon­trollen denkbar. Wer bei einer verbotenen Durchfahrt erwischt wird, muss beim ersten Mal 20 Euro bezahlen. Bis jetzt habe man aber noch kein Bußgeld kassieren müssen, sagt Mehl.

Auch das neue Tempolimit auf der B 10 von 80 Kilometern pro Stunde für Autos und 60 für Lastwagen wird nach Einschätzung des Polizeisprechers von den meisten Fahrern eingehalten. Auch hier verzichtet die Polizei vorerst auf zusätzliche Kontrollen. Allerdings will die Stadt Esslingen im Sommer einen stationären Blitzer auf der B 10 aufstellen.

 

Artikel vom 22.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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