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Je konkreter, desto wirksamer

Patientenverfügung gibt schwer Kranken weitgehende Rechte - Missverständnissen durch fachliche Beratung vorbeugen

  Markus Grübel (hinten), Erika Dionisius und Michael Geißler (rechts) stellen sich den Fragen von EZ-Chefredakteur Markus Bleistein.Foto: Bulgrin
 

Markus Grübel (hinten), Erika Dionisius und Michael Geißler (rechts) stellen sich den Fragen von EZ-Chefredakteur Markus Bleistein. Foto: Bulgrin

 

Von Oliver Stortz

Esslingen - Es ging um nicht weniger als um Leben und Tod im Esslinger Neckar Forum. Seit September des vergangenen Jahres gelten in Deutschland neue gesetzliche Regeln für die Patientenverfügung. Sie ist der vorletzte Wille, in dem jeder für sich festhalten kann, welche Behandlung er wünscht und welche nicht, wenn er schwer erkrankt und sich Ärzten gegenüber nicht mehr selbst äußern kann. Dass nach fast zehn Jahre währendem politischen Streit über die Stärkung des Patientenrechts eine Einigung gefunden wurde, vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, dass über die Möglichkeiten und Grenzen weiterhin hoher Informationsbedarf besteht. Wegen des großen Interesses am Thema musste die gemeinsame Veranstaltungsreihe „Im Gespräch“ von Eßlinger Zeitung und Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen erstmals vom Foyer der Kreissparkasse in den Saal des Neckar Forums ausweichen. Mehr als 1000 Interessierte verfolgten das Podiumsgespräch zwischen Moderator und EZ-Chefredakteur Markus Bleistein, Erika Dionisius von der Hospizbewegung Esslingen, dem Chefarzt am Klinikum Esslingen, Michael Geißler, und dem Esslinger Bundestagsabgeordneten Markus Grübel (CDU).

Keine Krankenhausatmosphäre

Im Mittelpunkt stand diesmal nicht die Kontroverse, sondern die differenzierte Annäherung an das Thema Sterben aus mehreren Perspektiven. „Es geht darum, wie wir selbst unsere letzten Wochen und Monate gestalten“, sagte EZ-Geschäftsführer Werner Schumacher in seiner Einführung. Dionisius, die in ihrer jahrelangen Arbeit in der Hospizbewegung viele Menschen auf der letzten Etappe ihres Lebens begleitet hat, beklagte: „In unserer Gesellschaft hat das Sterben keinen Platz.“ Nach wie vor sei der Tod für viele ein Tabuthema, über das nicht nachgedacht, geschweige denn gesprochen werde. „Es besteht eine hohe Schwelle, aufs Hospiz zuzugehen“, räumte sie ein. „Man denkt immer, da ist es dunkel und es wird nur gestorben.“ Tatsächlich seien die Hospize ein Ort der Geborgenheit, atmosphärisch ganz verschieden zum Krankenhaus, es gebe ein Miteinander der Bewohner, es werde gemeinsam Kuchen gebacken oder gekocht - und ja, auch mal gelacht.

Das Hospiz ist die Herberge für die letzten Tage, Wochen, Monate des Lebens. Die Arbeit Dionisius’ und ihrer Teams beginnt jedoch viel früher. Sie beraten Menschen, die - gesund oder infolge einer diagnostizierten schweren Erkrankung - Vorsorge treffen wollen. Die neue gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung begrüßte Dionisius. Sie beklagte jedoch eine sehr unterschiedliche Handhabung durch die Ärzte - sowohl bei der Beratung wie auch bei der Berücksichtigung des formulierten Willens.

Für Michael Geißler, Leiter der Palliativabteilung des Klinikums Esslingen, sind Patientenverfügungen umso wirksamer, desto konkreter sie formuliert sind. „Es ist dringend sinnvoll, den Arzt, dem man vertraut, einzubeziehen“, sagte Geißler. Nur so könne vermieden werden, dass Patienten aus Unwissenheit Festlegungen träfen, obwohl sie eigentlich das Gegenteil meinten. So gebe es eine weit verbreitete Angst vor einer „Apparatemedizin“. In der Praxis mache es aber einen Unterschied, ob ein Patient nur dauerhaft durch Maschinen am Leben gehalten werden könne, oder ob etwa eine künstliche Beatmung für einen Zeitraum weniger Wochen notwendig, danach aber eine Stabilisierung des Patienten zu erwarten sei. Für die Patientenverfügung seien daher differenzierte Angaben notwendig: In welchem Fall möchte ich beatmet werden? Will ich eine Flüssigkeits- oder Antibiotikatherapie bekommen? Möchte ich an die Dialyse angeschlossen werden? Geißler riet, eine Patientenverfügung zu konkretisieren, wenn eine Erkrankung festgestellt und absehbar sei, welche Maßnahmen aufgrund des Krankheitsbildes auf den Patienten zukommen könnten. „Ein gesunder 25-Jähriger in der Blüte seine Lebens wird weniger konkrete Angaben machen können als ein 69-Jähriger, bei dem bereits eine Krebs­erkrankung besteht“, sagte Geißler. Zugleich warb er dafür, für die Medi­kamentengabe bei der Schmerz­thera­pie keine Einschränkungen zu machen. Dort müsse man „Vollgas geben“, so Geißler. Die Medizin sei heute in der Lage, einen Patienten binnen zwei bis drei Tagen schmerzfrei zu bekommen. „Lebensqualität ist der zentrale Punkt der Palliativmedizin.“

„Mutmaßlicher Wille“ gesucht

Schwierig sei es für den behandelnden Arzt, wenn keine Patientenverfügung vorliege. Gemeinsam mit den Angehörigen müsse dann „im dialogischen Prinzip“ der mutmaßliche Wille des Erkrankten ermittelt werden. Geißler betonte aber, dass er als Arzt sich in der letzten Verantwortung sehe, wenn er Zweifel an angeblichen früheren Äußerungen des Betroffenen habe. „In dubio pro patienti“ - im Zweifel für den Patienten.

Der Esslinger Bundestagsabgeordnete Grübel warb, „im Grunde sollte jeder Volljährige eine Patientenverfügung machen“. Er räumte aber ein, junge Menschen seien mitunter überfordert, sich mit dem Tod, der sehr weit weg erscheine, auseinanderzusetzen. Neben der gesetzlich geforderten schriftlichen Formulierung einer Patientenverfügung riet Grübel aber auch, in der Familie über Themen wie eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht zu sprechen. „Es erleichtert es, wenn die ältere Generation von sich aus darauf zu sprechen kommt“, sagte Grübel. Eine Vorsorgevollmacht sei für die meisten einfacher aufzusetzen als eine Patientenverfügung. Dabei werde eine Person benannt, der man vertraue und die für einen entscheiden solle, wenn man es selbst nicht mehr könne.

Der Vorstandsvorsitzende der Kreis­sparkasse Esslingen-Nürtingen, Franz Scholz, zeigte sich hochzufrieden mit der Veranstaltung. Das Podiumsgespräch habe gezeigt, wie facettenreich das Thema Sterbebegleitung sei.

www.hospiz-esslingen.de

www.bmj.bund.de/enid/ Publikationen/ Patientenverfuegung_oe.html

 

 

Artikel vom 11.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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