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Fußfesseln und die Frage der Menschenwürde

STUTTGART/ESSLINGEN: Auch am zweiten Verhandlungstag gegen die „Black Jackets“ kommt das Gericht keinen Schritt voran

  Die Fußfesseln bleiben auch in Zukunft im Gerichtssaal dran, entschied die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts. Schließlich sitzen die 21 mutmaßlichen „Black Jackets“ wegen versuchten Mordes vor Gericht.Foto: Bulgrin
 

Die Fußfesseln bleiben auch in Zukunft im Gerichtssaal dran, entschied die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts. Schließlich sitzen die 21 mutmaßlichen „Black Jackets“ wegen versuchten Mordes vor Gericht. Foto: Bulgrin

 

Von Dagmar Weinberg

Ob Fußfesseln gegen die Menschenwürde verstoßen, war nur eine Frage, welche die 2. Große Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts gestern zu klären hatte. Auch am zweiten Verhandlungstag gegen die 21 mutmaßlichen Mitglieder der „Black Jackets“, die wegen dreifachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs vor Gericht stehen, bewiesen die Verteidiger viel Kreativität darin, den Prozess in die Länge zu ziehen. So musste die Kammer erneut über diverse Anträge entscheiden, weshalb die Sitzung immer wieder unterbrochen wurde. Bevor es aber überhaupt losging, hieß es erst einmal: „Alles auf Anfang.“Einer der Verteidiger hatte am ersten Verhandlungstag gerügt, dass die Tagesordnung zwar vor dem Gebäude in Stuttgart-Stammheim, nicht aber im Landgericht in der Stadtmitte ausgehängt worden war. Dies sei eine „unzulässige Beschneidung der Öffentlichkeit“. Zwar betonte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg, dass der Ort des Geschehens sowohl über die Internetseite des Landgerichts als auch durch Meldungen im Rundfunk und in Tageszeitungen mehrfach verbreitet worden war. Trotzdem war die Jugendkammer zu dem Schluss gekommen, „dass wesentliche Teile der Hauptverhandlung zu wiederholen sind“. So erhob sich Oberstaatsanwalt Gernot Blessing erneut, um die Anklageschrift zu verlesen, und es wurde ein weiteres Mal geklärt, wann und wo die 21 Angeklagten geboren sind, welchem Beruf sie nachgingen und welche Staatsangehörigkeit sie haben.

Befangenheitsantrag wird abgelehnt

Da der Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin und ihre Kollegin Susanne Pfeiffer zurückgewiesen worden war und die Ersatzschöffin - die Zusammensetzung der Schöffen war beim Prozessauftakt ebenfalls gerügt worden - gestern ein zweites Mal vereidigt wurde, hätte man eigentlich zur Hauptsache kommen können. Wer sich jedoch Aufschlüsse über die Angeklagten und den brutalen Überfall im Hof der Waisenhofschule erhofft hatte, wurde enttäuscht. Denn auch am zweiten Verhandlungstag kam das Gericht keinen Schritt voran.

Stattdessen schlug erneut die Stunde der Verteidiger. So monierte einer der Anwälte, dass sein Mandant in den Sitzungspausen „während meiner Abwesenheit nicht meinen Laptop benutzen darf“. Ein Kollege beantragte die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Der junge Mann sei nicht vorbestraft und deutscher Staatsangehöriger, er habe einen festen Wohnsitz und eine Ausbildungsstelle. Somit bestehe keine Fluchtgefahr.

Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah einer der Anwälte in den Fußfesseln, welche die Angeklagten auch während der Verhandlung tragen müssen. Dies sei „rechtswidrig und unverhältnismäßig“, betonte er. „Und es trägt zur Stigmatisierung der Angeklagten in der Öffentlichkeit bei“, fügte ein Kollege hinzu, der sich - wie alle anderen Verteidiger - dem Antrag anschloss, die Fesseln zu lösen.

Das sah die Jugendkammer allerdings anders und lehnte den Antrag rundweg ab. Schließlich sitzen die jungen Männer „wegen eines gemeinschaftlich verübten Gewaltdelikts hier“, sagte Sina Rieberg. Zudem könne es beim Zusammentreffen der 21 Angeklagten im Gerichtssaal „zu gruppendynamischen Prozessen und zu Solidarisierungseffekten kommen“ - auch mit den Zuschauern.

Die Kutten bleiben draußen

Denn am zweiten Verhandlungstag hatten die „Black Jackets“ bereits vor dem Gerichtsgebäude massive Präsenz gezeigt. Sie waren sogar, wie einige der schwarzen Kutten und Bomberjacken verrieten, vom Bodensee angereist. Wer ins Gerichtsgebäude Einlass begehrte, musste allerdings sämtliche Erkennungszeichen an der Pforte abgeben und sich, wie alle anderen Zuschauer, akribisch durchsuchen und abtasten lassen. Am Ende des zweiten, immer wieder von Anträgen und den darauf folgenden Beratungspausen unterbrochenen Verhandlungstages kam selbst bei den Kumpels der Angeklagten Frust auf: „Und dafür habe ich mir das jetzt mit der Durchsucherei angetan“, meinte einer der schwarz gekleideten Zuschauer und verließ, jetzt wieder mit seiner Kutte, das Gerichtsgebäude.

Der Prozess wird heute in Stuttgart-Stammheim fortgesetzt.

 

Artikel vom 11.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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