KOMMENTAR
Übereifrig
Die Esslinger Ringstraße gleicht bisweilen einer großen Litfaßsäule. 110 genehmigte Plakataktionen innerhalb eines Jahres sind eine Menge, verständlich dass die Stadt nicht auch noch wildes Plakatieren dulden will. Durch die neue Polizeiverordnung sollen die Verstöße seit 2008 leichter verfolgt werden können. Jetzt muss das Ordnungsamt illegale Plakatierer nicht mehr auf frischer Tat ertappen, sondern kann auch die Veranstalter in die Pflicht nehmen. Ob das rechtens ist, ist allerdings umstritten: Die Frage, ob jemand, der Plakate für eine Demonstration in hundertfacher Ausfertigung in Umlauf bringt, wirklich dafür geradestehen muss, was mit jedem einzelnen davon passiert, scheint durchaus berechtigt.Im Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht musste sie allerdings gar nicht mehr geklärt werden. Denn das Esslinger Ordnungsamt war im Übereifer noch einen Schritt weiter gegangen und hatte dem Veranstalter gleich eine Rechnung für das Entfernen der Plakate geschickt. Das widerspricht eindeutig der Polizeiverordnung, denn ein Entfernen auf Kosten des Veranstalters ist dort nur für den Fall vorgesehen, dass dieser seiner Beseitigungspflicht nicht nachkommt. Warum die Stadt trotz dieser eigentlich unmissverständlichen Formulierung auf ihrer Position beharrt und sich nun vor Gericht eine blutige Nase geholt hat, bleibt ihr Geheimnis. Allerdings ändert der Prozess nichts daran, dass der Kampf gegen wildes Plakatieren mit aller Entschlossenheit fortgesetzt werden muss.



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