Abwassergebühren für Betriebe steigen teils um das Vierfache
ESSLINGEN: IHK hält neue Satzung für unzumutbar und fordert Härtefallregelungen - Handlungsdruck durch die geltende Rechtsprechung
Das bedeutet unter dem Strich: Wer über große Dachflächen oder große versiegelte Grundstücksflächen verfügt, bezahlt viel, weil auch viele Niederschläge in den Kanal fließen. Und davon sind gewerbliche Betriebe naturgemäß ganz besonders stark betroffen. Angesichts der Situation, in der sich die Unternehmen in Zeiten der Wirtschaftskrise befinden, hält Hilde Cost, leitende Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Esslingen-Nürtingen, die neuen Gebührensätze für „höchst problematisch und für die Unternehmen nicht zumutbar“. Diese Einschätzung hat sie nun auch schriftlich Oberbürgermeister Jürgen Zieger und den Fraktionen im Esslinger Gemeinderat mitgeteilt. Cost bittet um Aufschub und Überprüfung der neuen Entwässerungssatzung, zumal sie darin einige Ungerechtigkeiten erkennt. Etwa die, wonach die Kanalisation durch Schmutzwasser erheblich mehr belastet würde als durch Niederschlagswasser.
Alle Branchen betroffen
„Private Haushalte profitieren, Betriebe werden überproportional stark belastet“, betont Hilde Cost. Nach dem Zufallsprinzip hat die Kammer in fünf Unternehmen aus den Branchen Industrie, Dienstleister, Spedition, innerstädtischer Handel und Handel außerhalb der City die Beispielrechnung aufgemacht. „Alle zahlen deutlich mehr, teilweise sogar das Vierfache des bisherigen Betrags“, so die Geschäftsführerin. Sie befürchtet, dass viele Betriebe das Geld einfach nicht aufbringen können, wenn die neuen Gebührenbescheide kommen. Liquidität sei derzeit das größte Problem in den Firmen. „Um die Unternehmen nicht in der wirtschaftlich ungünstigsten Situation zu treffen, erscheint es uns notwendig, im Jahr 2010 die negativen Folgen abzumildern und Härtefallregelungen einzuführen“, heißt es im Schreiben der IHK an OB und Gemeinderat.
Baubürgermeister Wilfried Wallbrecht kann sich nicht vorstellen, dass der Gemeinderat in dieser Angelegenheit noch einmal zurückrudert und verweist auf die seit mehreren Jahren laufenden und eine halbe Million Euro teure Vorbereitung für die nunmehr geltende Satzung. Zweimal seien Vorbescheide an alle 17 000 Betroffenen versendet worden, jeder habe die Möglichkeit gehabt, angehört zu werden. „Die Konsequenz war wohl nicht allen klar“, meint Wallbrecht, der aber anerkennt: „Der Zeitpunkt ist für die Unternehmen schwierig.“
Die aktuelle Rechtsprechung, auf der die Einführung der getrennten Abwassergebühr basiert, hat eine deutliche ökologische Ausrichtung. „Die alte Satzung ist nicht mehr haltbar und würde von jedem Gericht binnen weniger Minuten kassiert“, begründet Wallbrecht den Handlungsbedarf. In Nord- und Westdeutschland sei die neue Regelung vielerorts schon zu 100 Prozent umgesetzt worden, während es im Süden Nachholbedarf gebe.
Was den ökologischen Aspekt anbelang, so beobachtet Wallbrecht bei Neubauvorhaben schon Veränderungen. Flächen würden weniger versiegelt, sondern mit Rasensteinen, Schotter oder anderen durchlässigen Materialien belegt. Im Bestand werde sich aber erst nach und nach etwas ändern.



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