Berlin (dpa) - Bei Krimis im Fernsehen sieht man solche Bilder häufig: Polizisten kommen überraschend zu einer Wohnung und durchsuchen sie. Das gibt es auch in der Wirklichkeit. Gestern zum Beispiel durchsuchten Polizisten an vielen Orten in Deutschland ungefähr 200 Wohnungen und Büros von bestimmten Menschen. Sie unterstützen einen Verein, der sich „Die wahre Religion“ nennt. Die Anhänger sind Muslime, die besonders extreme Ansichten zur Religion Islam haben. Der Verein vertritt Ansichten, die sich gegen die Gesetze von Deutschland richten. Auch deswegen hat der Innenminister von Deutschland den Verein verboten.

Um solche Durchsuchungen durchführen zu können, braucht die Polizei eine spezielle Erlaubnis. Die muss - außer in bestimmten Fällen - von einem Richter erteilt werden, erklärt der Experte Mathias Proyer. Das nennt man einen richterlichen Durchsuchungs-Beschluss. Den erteilt ein Richter, wenn es einen begründeten Verdacht dafür gibt, dass eine Straftat begangen worden ist. Vor so einem Beschluss hat die Polizei dazu schon ermittelt, sagt der Experte. Bei den Durchsuchungen darf die Polizei dann auch Dinge mitnehmen, zum Beispiel, weil sie als Beweismittel in Betracht kommen könnten. Auch bei den Durchsuchungen gestern in ganz Deutschland stellten Polizisten Beweismittel sicher. Die Ermittler haben nun jede Menge zu tun.

Für die Rubrik „Kinderleicht“ wählen wir täglich ein aktuelles Thema aus, das wir speziell für Kinder in kindgerechter Sprache erklären.