Leipzig (dpa) - Wer in Deutschland Fernsehen schaut, kann zwischen vielen Programmen wählen. Bei einigen davon sprechen Experten von öffentlich-rechtlichen Sendern. Das Erste und das ZDF sind zwei davon. Außerdem gibt es auch öffentlich-rechtliche Radio-Sender wie zum Beispiel den SWR. Hinter dem Begriff öffentlich-rechtlich steckt folgende Idee: Die Leute sollen sich bei uns ausführlich über bestimmte Themen informieren können, etwa darüber, was die Politiker entscheiden. Aber auch über viele andere Dinge, zum Beispiel über Kunst, Musik oder Sport.

Für diese Aufgabe bekommen die öffentlich-rechtlichen Sender Geld. Und zwar von den Menschen, die hier leben. Seit einiger Zeit läuft das so: Jeder Haushalt in Deutschland muss einen Rundfunk-Beitrag zahlen. Mit einem Haushalt ist etwa eine Familie gemeint, die zusammen in einem Haus wohnt. Diese Bezahl-Regel finden manche Menschen aber ziemlich ungerecht. Denn sie haben weder Fernseher noch Radio - doch der Rundfunk-Beitrag ist für sie trotzdem fällig.

Einige Leute ohne Fernseher und Radio haben deshalb gegen die öffentlich-rechtlichen Sender vor einem Gericht geklagt. Sie meinen, dass der Rundfunk-Beitrag gegen eine wichtige Regel, die Verfassung, verstößt. Dagegen sagen die öffentlich-rechtlichen Sender: In fast jeder Wohnung in Deutschland gibt es irgendeine Möglichkeit, unsere Programme zu empfangen, zum Beispiel auch über ein Smartphones oder den Computer.

Gestern hat nun aber ein hohes Gericht in der Stadt Leipzig entschieden: Der Beitrag ist völlig in Ordnung und verstößt nicht gegen die Verfassung. Die Leute ohne Fernseher oder Radio können jetzt noch versuchen, sich bei einem anderen Gericht zu wehren - aber ihre Chancen stehen nicht so gut.

Für die Rubrik „Kinderleicht“ wählen wir täglich ein aktuelles Thema aus, das wir speziell für Kinder in kindgerechter Sprache erklären.