Karlsruhe (dpa) - Kaufst du im Laden ein Buch, kannst du es einmal durchlesen oder hundertmal. Du kannst es verschenken oder sogar weiterverkaufen. Alles das darfst du nach unseren Gesetzen. Geht es aber um Musik, wird die Sache schnell ein wenig komplizierter. Viele Leute kaufen Musik in Form von MP3s. Diese Dateien laden sie zum Anhören auf MP3-Player. Man könnte solche Dateien aber auch auf einem Computer speichern - und von dort aus auf speziellen Seiten im Internet hochladen. Das ist meist verboten. „Das hat etwas mit dem Urheberrecht zu tun“, erklärt Anwältin Simone Eckert. Die Autoren eines Buches oder die Komponisten eines Liedes gelten als die Urheber ihrer Werke. Diese Urheber haben besondere Rechte. Musiker geben ihre Urheberrechte oft an eine Platten-Firma ab. „Sie sagen damit also: Allein ihr dürft meine Musik verkaufen“, sagt eine Expertin. Lädt jemand ohne Erlaubnis dieser Platten-Firma Musik im Internet hoch, verletzt er das Urheberrecht. Hierfür kann er richtig Probleme bekommen. Das ging jetzt gerade einer Familie so. Die Eltern müssen 3500 Euro Strafe zahlen, weil eines ihrer Kinder ein Album von Rihanna hochlud.

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