Berlin (dpa) - Viele Menschen sprechen beim Arzt über Dinge, von denen sie nicht möchten, dass andere sie erfahren. Das tun sie, weil sie wissen: Der Arzt erzählt es nicht weiter. Das darf er nämlich nicht. Denn für Ärzte gilt die Schweigepflicht. „Das bedeutet: Ärzte dürfen das, was ein Patient ihnen bei der Behandlung anvertraut, nicht weitererzählen“, erklärt die Ärztin Heidrun Gitter. Es sei denn, der Patient erlaubt es.

Diese Regel ist wichtig. „Denn wenn man denkt, dass der Arzt alles weitererzählt, gehen viele Menschen gar nicht erst hin, um sich helfen zu lassen“, sagt Heidrun Gitter. Verstößt ein Arzt gegen die Schweigepflicht, macht er sich strafbar. Das bedeutet: Es kann passieren, dass er zur Strafe Geld bezahlen oder ins Gefängnis muss.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn etwa andere Menschen in Gefahr sind. Dann darf der Arzt die Schweigepflicht brechen. Hat ein Patient zum Beispiel eine gefährliche Infektion, die ansteckend ist. Dann darf der Arzt Behörden darüber informieren, um andere Menschen zu schützen. Oder wenn ihm jemand sagt, dass er ein Verbrechen plant und Menschen töten will, muss der Arzt das melden.

Gerade sprechen Politiker und Ärzte über die Schweigepflicht. Es geht dabei darum, Verbrechen zu verhindern. Die Diskussion hat mit Anschlägen in Deutschland zu tun. Einige Täter waren in Behandlung.

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