Die Fahrten in den Hörsaal sind steuerlich absetzbar. Foto: oh

(red) – Aus- und Fortbildung kann sich lohnen – sowohl beruflich als auch steuerlich. Viele Aufwendungen wie Studiengebühren oder Laptop können abgesetzt werden. Anna Karin Spångberg Zepezauer, Steuerberaterin und Dozentin an der FOM, einer privaten Hochschule mit mehr als 30 Standorten bundesweit, gibt einen Überblick.

Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von mehreren Faktoren ab. An erster Stelle stehen Fragen nach der Art der Einkünfte und der Aus- und Fortbildung: Ist man angestellt, selbstständig oder noch in Ausbildung? Handelt es sich um eine erste Berufsausbildung oder um eine berufliche Fortbildung? „Ist man angestellt und hat Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, lassen sich Kosten aus einer beruflichen Fortbildung bei vorangegangener abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten geltend machen“, erklärt die Steuerberaterin.
Zu dieser Kategorie gehören alle Studierenden mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ein Bachelor-Studium absolvieren. Das Studium wird hier als zweite Ausbildung angerechnet. Somit können die anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Darunter fallen zum Beispiel Teilnahmegebühren für beruflich veranlasste Sprach- oder IT-Kurse sowie für Fachliteratur. Ebenso können ein häusliches Arbeitszimmer, Fahrten zum Veranstaltungsort oder zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Übernachtung, Verpflegungspauschalen oder anteilige Internetkosten steuerlich abgesetzt werden.
Die Höhe der Werbungskosten pro Jahr sind nicht begrenzt. Ein weiterer Vorteil: Steht den Aufwendungen kein oder nur ein geringes Einkommen gegenüber, lässt sich die Differenz als vorweggenommene Werbungskosten vortragen. „Deswegen lohnt es sich, alle Ausgaben genau zu dokumentieren und die Steuererklärung zeitnah zu erstellen“, rät Spångberg Zepezauer.
Die erste abgeschlossene Berufsausbildung ist mit maximal 6.000 Euro pro Jahr nur begrenzt absetzbar. „Außerdem können höhere Aufwendungen nicht als Verluste auf spätere Jahre vorgetragen werden“, betont die Expertin. Das betrifft alle Studierenden, die direkt nach dem Abi ein Bachelor-Studium beginnen.
Auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Weiterbildung finanzieren, profitieren: „Die Übernahme von Qualifizierungskosten sind für Arbeitgeber attraktive Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter, da – anders als bei einer Gehaltserhöhung – keine weiteren Sozialversicherungsabgaben anfallen“, sagt Spångberg Zepezauer.

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