Von Tobias Schmidt

Frauen und Männer verdienen unterschiedlich viel - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerungsmehrheit hinter sich, wenn sie versucht, die Lohnlücke per Gesetz zu schließen. Der Ansatz geht in die richtige Richtung: Das Recht zu erfahren, ob Kollegen mehr verdienen, obwohl sie nicht mehr leisten, kann zu mehr Gerechtigkeit führen. Der Königsweg wäre es, würde der Transparenzdruck alleine Arbeitgeber dazu bewegen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen. Wird ein Großteil der 14 Millionen Beschäftigten, die das Auskunftsrecht erhalten, davon tatsächlich Gebrauch machen, droht den Unternehmen eine erhebliche bürokratische Belastung und Unruhe im Betrieb.

Dass für Unternehmen mit Betriebsrat das Auskunftsrecht nun kollektiv wahrgenommen werden soll, und nicht jeder Arbeitnehmer einzeln beim Personalchef nachfragen kann, ist eine wichtige Entschärfung der ursprünglichen Pläne. Dass Firmen mit bis zu 200 Mitarbeitern ausgenommen bleiben, ist eine gute Nachricht für die Arbeitgeber, die von den Auflagen verschont bleiben. Doch sind es gerade kleinere Unternehmen ohne Tarifverträge und Betriebsräte, in denen die Lohnungleichheit besonders groß ist - und hier ändert sich durch das geplante Gesetz nichts.

Um allerdings nachhaltig für mehr Lohngleichheit zu sorgen, müssen die Ursachen stärker angegangen werden: Der spätere Berufseinstieg von Frauen, Teilzeitarbeit und die Berufswahl.