Von Hermann Neu

Der Streit über den Finanzierungsanteil des Landes am Milliardenprojekt Stuttgart 21 ist so alt wie der stufenweise Anstieg der Kosten des Projekts auf aktuell 6,5 Milliarden. Mit der nun von der Bahn angekündigten Klage rückt die Klärung näher. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht muss in einer diffizilen Frage entscheiden: Kann aus einer zunächst freiwilligen Leistung auch die Beteiligung an Mehrkosten abgeleitet werden? Die Verantwortlichen in der Landesregierung sowie bei der Stadt Stuttgart und der Region sehen das Recht auf ihrer Seite. Immerhin ging es zumindest zu den Anfangszeiten des Projekts um eine Vorfinanzierung, aus der dann ein Zuschuss wurde.

Sehen dies die Richter anders und nehmen sie die Projektpartner über das bisherige Maß hinaus in die Pflicht, dann wird dies die Bereitschaft anderer Bundesländer zur Mitfinanzierung ähnlicher Bauprojekte nicht gerade fördern. Von den Belastungen für den Landeshaushalt ganz zu schweigen.

Für die Bahn steht ebenfalls viel auf dem Spiel: Bleibt es beim Kostendeckel des Landes, dann wird der Konzern Mühe haben, seinen Anteil zu erhöhen. Der Bund als Eigner ist dann gefragt. Grundsätzlich verschärft sich in diesem Fall ein Problem für die föderale Ordnung: Wohlhabende Länder können sich mit Zuschüssen zu Großprojekten Strukturvorteile erkaufen - wenn die Finanzierung schiefgeht, springt der Bund ein.